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Medienwerke: Pflicht-Exemplar an die Deutsche Nationalbibliothek PDF Drucken E-Mail
Jeder Herausgeber von Medienwerken muss bei der Deutschen Nationalbibliothek ein Pflicht-Exemplar einreichen. So sieht es das "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)" vor.

Jeder Herausgeber von Medienwerken muss bei der Deutschen Nationalbibliothek ein Pflicht-Exemplar einreichen. So sieht es das "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)" vor. Danach entscheidet die Bundesbehörde, ob künftig regelmäßig zwei Exemplare jeder Ausgabe zur Archivierung vorgelegt werden müssen. Ist dies der Fall, erhält der Einreicher eine Identifikationsnummer (IDN), auch "Signatur" genannt.

Wer periodische Druckwerke herausgibt, kann bei der Deutschen Nationalbibliothek auch eine "ISSN" beantragen (Internationale  Standardseriennummer). Dadurch lässt sich der Herausgeber immer eindeutig identifizieren. In Deutschland gibt es jedoch ­ im Gegensatz zu anderen Ländern weltweit ­ keine ISSN-Pflicht. Entscheidend ist immer der Standort der Herausgebers. Ein formloser Antrag an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können genügt.

An die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt am Main liefern Herausgeber aus diesen Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Zur Lieferung an den DN-Standort Leipzig sind die Herausgeber in diesen Ländern verpflichtet: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Für Rückfragen: Telefon 069-1525 1358 (Frau Hüttner) oder 069-1525 1481 (Frau Neu). news:intern/19.7.2009/hjb